Dienstag, 13. Juni 2017

Ruhestörung hund

Ruhestörung durch Hundegebell ist oft Streitthema unter Nachbarn. Dabei ist klar geregelt wie oft und wie lange ein Hund bellen darf. Zwischen Uhr und Uhr sowie zwischen Uhr und Uhr darf ein Hund gar nicht bellen.


Nicht nur Hunde stören mit dem Hundegebell den nachbarschaftlichen Frieden. Auch über den Lärm, den spielende Kinder verursachen oder die Geräusche von Rasenmähern, Sägen und Laubsaugern und selbstverständlich über laute Musik entbrennt häufig ein Streit unter Nachbarn.

Es ist sicher empfehlenswert, sich mit seinen Nachbarn friedlich zu einigen. Oftmals kann ein ruhiges Gespräch die Wogen glätten. Dem Tierhalter obliegen als Mieter auch gewisse Pflichten, die sein Recht, einen Hund in der Wohnung zu halten, beschränken.


Er muss seinen Vierbeiner so halten, dass die Störungen und Beeinträchtigungen im Rahmen dessen bleiben, was von Nachbarn als sozial-adäquat hinzunehmen ist. Nun haben wir Post vorm Ordnungsamt bekommen wegen einer Ordnungswidrigkeit. Hunde unbeaufsichtigt gelassen) und ich mache mir Sorgen, dass wir wegen dieser.


Bei Hunden , die ständig bellen und das auch noch laut, kann es für andere Personen gesundheitsgefährdend sein. Deswegen muss der Hundehalter dafür sorgen, dass diese Hunde nicht länger als Minuten hintereinander und insgesamt nicht mehr als Minuten täglich bellen.

Lärmende Nachbarn sind ein Ärgernis. Gerade Gartenfreunde können ihren Mitmenschen sehr zusetzen, wenn sie sonntags Rasenmähen. Lärmbelästigung durch Hundegebell rund um die Uhr können zu Auseinandersetzungen führen.


Ein Hund darf aber ab und zu laut sein. Das bedeutet: Ein kurzes Bellen und Jaulen, das gelegentlich von einem Hund zu hören ist, ist eine normale, artgerechte Reaktion eines Hundes. Doch was darf Nachbars Hund oder Katze und was nicht? Hunde sind draußen so zu halten, dass niemand durch lautes oder ständiges Bellen übermäßig gestört wird. Ansonsten kann auch behördlich angeordnet werden, dass die Hunde von Uhr bis Uhr morgens in einem geschlossenen Gebäude zu halten sind.


Das gilt insbesondere nachts. Ein bellender Hun laute Musik in der Nacht oder das Schleudern der Waschmaschine: Es gibt viele Geräusche, die Nachbarn als störend empfinden. Störendes Bellen der in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hunde rechtfertigt die Mietminderung.


Die Erlaubnis zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter belästigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und muß. Der Hund bellt auch, wenn die Post oder Paketdienste - normalerweise mittags - erscheinen. Vor allem wenn eine gewisse Lautstärke und Dauer überschritten wird.


Erfahren Sie hier, was Sie gegen die Störung tun können.

Hundehalter können ansonsten dazu verpflichtet werden, die Vierbeiner sonn- und feiertags sowie nachts nur in geschlossenen Gebäuden zu halten. Dabei kann man durchaus auch die Polizei rufen. Mir war es deshalb wichtig, dass mein Hund das nicht macht, weil ich meine Nachbarn damit nicht stören will.


Die haben sich ja nicht den Hund angeschafft, sondern ich. Mich stört es aber zB weniger, wenn ein Hund ab und an bestimmte vorbeigehende Leute verbellt, wenn er mal eine Weile (!) im Garten ist, als wenn einer da Minuten durchkläfft. Lärmprotokoll alleine nicht ausreichend1. Welche Ruhezeiten gibt es zu beachten? Der Hund in Nachbars Garten dürfe nicht länger als Minuten täglich und nicht länger als Minuten ununterbrochen bellen.


Während der Ruhezeiten (1bis 1Uhr und 1bis Uhr) dürfe der Hund im Freien überhaupt nicht bellen, sondern müsse im Haus gehalten werden, ohne die Nachbarschaft zu belästigen. Nachbarn schon sehr oft darauf angesprochen habe ob sie ihre Hunde früher einsperren. Der Muster muss die Störung und die Unzumutbarkeit nachweisen können. Gerade bei Lärmstörungen ist dazu erforderlich, dass (wenn nötig über mehrere Wochen hinweg) ein sog. Die Abgrenzung ist nur durch Büsche und Hecken gegeben.


Beide Nachbarn haben jeweils einen Hund. Wobei der Hund von Nachbar sehr gerne auch eklige Hinterlassenschaften auf unsere Wiese macht. Vor allem in Mietshäusern, die von vielen Parteien bewohnt werden, geht man sich doch schon öfter mal auf den Keks.


Es ging um einen Pyrenäischer Hirtenhun der in einem Wohngebiet besonders nachts im Garten laut und häufig bellte. Die zuständige Behörde forderte vom Halter entsprechende Maßnahmen, etwa, den Hund in der Nacht ins Haus zu holen. Nachdem sich langfristig nichts änderte, verbot die Behörde dem Besitzer, den Hund weiter zu halten.

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